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1.3. Ausrüstung der Spieler

1.3.1. Ausstattung:

1.3.2. Schutzpolsterung:

1.3.3. Lichtundurchlässige Brille:

1.3.4. Verbot von Sehhilfen und künstlichen Gliedern:

1.3.5. Spezielle Schutzkleidung:

 

1.3.1. Ausstattung:

Die Kleidung der Spieler sollte einen losen Sitz haben und darf vom Körper nicht mehr als 10 cm einschliesslich Schutzpolsterung abstehen.

Alle Spieler einer Mannschaft müssen ein einheitliches Trikot tragen, auf dessen Vorder und Rückseite für jeden Spieler eine individuelle Nummer deutlich sichtbar angebracht sein muss.

Ein Spieler einer jeden Mannschaft muss als Kapitän kenntlich sein.

 

1.3.2. Schutzpolsterung:

Polsterung ist als Schutz bis zu einer maximalen Dicke von 5 cm zugelassen.

 

1.3.3. Lichtundurchlässige Brille:

Alle Spieler auf dem Spielfeld müssen lichtundurchlässige Brillen tragen. Ersatzspieler haben lichtundurchlässige Brillen von dem Augenblick der Ankündigung der Auswechslung an zu tragen.

Nach Aufforderung durch die Spielleitung sind die Brillen aufzusetzen und nach Prüfung durch den Schiedsrichter dürfen die Brillen bis zum Ende einer Halbzeit nicht mehr verändert werden.

Sollte der Schiedsrichter einen Spieler verdächtigen, dieser könne etwas sehen, so kann er geeignete Massnahmen treffen, um dies zu berichtigen, wie zum Beispiel Austausch der Brille, den Gebrauch von Heftpflaster, etc. Das Sehvermögen eines Spielers darf nicht in Betracht gezogen werden.

Der Veranstalter wird verpflichtet, bei Bedarf für die Auswechslung von Brillen Vorsorge zu treffen.

Wenn ein Spieler seine Brille berichtigen möchte, hat er seine Absicht dem Schiedsrichter anzuzeigen. Nach erteilter Erlaubnis hat sich der Spieler mit seinem Rücken zum Spielfeld zu drehen, bevor er seine Brille berichtigt.

Ein Spieler, der wegen einer Strafwurfsituation das Spielfeld verlassen muss, darf seine Brille nicht berichtigen, ohne den Schiedsrichter darüber zu unterrichten. Ein Regelverstoss wird mit einem Strafwurf geahndet.

Wenn ein Schiedsrichter feststellt, dass ein Spieler seine Brille nicht korrekt trägt, hat er das Spiel zu unterbrechen und den Spieler anzuweisen, diese zu berichtigen. Sollte ein Spieler wegen unsportlichen Verhaltens verdächtigt werden, hat der Schiedsrichter gemäss Regel 5.4. zu verfahren.

 

1.3.4. Verbot von Sehhilfen und künstlichen Gliedern:

Das Tragen von optischen Brillen, Kontaktlinsen sowie von künstlichen Gliedern ist nicht erlaubt.

 

1.3.5. Spezielle Schutzkleidung:

Der Oberschiedsrichter muss über jede spezielle Schutzkleidung informiert werden. In begründeten Fällen kann er sie anerkennen.

 

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