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Vor einem Wettbewerb kann sich jeder Mannschaftsführer an den Oberschiedsrichter wenden, um die Ausrüstung seiner Spieler oder die Ausrüstung von Spielern anderer Mannschaften sowie die Spielbedingungen (Spielfeld, Tore, Ball etc.) zu kontrollieren. In begründeten Fällen hat der Oberschiedsrichter dem nachzukommen und eine bindende Entscheidung zu treffen.
Wird nach Beginn eines Bewerbes ein Antrag auf Überprüfung gestellt, gilt dies als Protest und die Protestgebühr ist zu entrichten.
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