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2.2. Qualifikation

Vor einem Wettbewerb hat jeder Spieler den Nachweis zu erbringen:

a) den Grad der Sehbehinderung gemäss der IBSA-Klassifizierung (B1, B2, B3);

b) die Staatsbürgerschaft des Landes, in dessen Nationalmannschaft er/sie Mitglied ist; oder die Mitgliedschaft zu dem Verein, für den er/sie spielt.

Wenn einer dieser Nachweise nicht erbracht werden kann, besitzt der Spieler keine Teilnahmeberechtigung.

 

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