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Vor einem Wettbewerb hat jeder Spieler den Nachweis zu erbringen:
a) den Grad der Sehbehinderung gemäss der IBSA-Klassifizierung (B1, B2, B3);
b) die Staatsbürgerschaft des Landes, in dessen Nationalmannschaft er/sie Mitglied ist; oder die Mitgliedschaft zu dem Verein, für den er/sie spielt.
Wenn einer dieser Nachweise nicht erbracht werden kann, besitzt der Spieler keine Teilnahmeberechtigung.