Zurück zu Durchführung des Spieles


4.2. Wahl; Bekanntgabe der Mannschaftsangehörigen

4.2.1. Wahl des Anwurfs und der Spielfeldseite

4.2.2. Bekanntgabe der Mannschaftsangehörigen

4.2.3. Versäumnis der Wahl

 

4.2.1. Wahl des Anwurfs und der Spielfeldseite

Die Wahl über Anwurf oder Spielfeldseite wird von einem Spielleiter zusammen mit den Mannschaftsführern der betroffenen Mannschaften durchgeführt. Der Spielleiter wirft eine Münze und der Gewinner kann Anwurf oder die Spielfeldseite wählen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit werden Anwurf und Spielfeldseite gewechselt.

 

4.2.2. Bekanntgabe der Mannschaftsangehörigen

Zur selben Zeit wie die Wahl von Anwurf bzw. Spielfeldseite haben die Mannschaftsführer die Mannschaftsangehörigen mit ihrem Namen bekannt zu geben, bei Spielern und Ersatzspielern weiters ihre Nummer und Klassifizierung

 

4.2.3. Versäumnis der Wahl

Wenn der Mannschaftsführer eines Teams die Wahl und die Bekanntgabe der Mannschaftsangehörigen versäumt, hat dies für die Mannschaft eine Bankstrafe zur Folge. Dieser Penalty wird vor Beginn des eigentlichen Spieles ausgeführt.

 

Weiter: 4.3. Das Angriffsspiel

Zurück: 4.1. Spielzeit