Zurück zu Durchführung des Spieles


4.3. Das Angriffsspiel

4.3.1. Werfen:

4.3.2. Berechtigte Spieler:

4.3.3. Vierter Wurf:

4.3.4. Übertreten:

4.3.5. Berühren der Leinen:

4.3.6. Ruhender Ball:

4.3.7. Wurf vor Freigabe des Spieles:

 

4.3.1. Werfen:

Ein Ball gilt dann als geworfen, wenn er von der Hand eines Spielers abgespielt ist. Ein blosses Abprallen des Balles von einem Spieler oder ein Schiessen des Balles mit dem Fuss wird nicht als Wurf betrachtet.

Der Ball muss in einer solchen Weise geworfen werden, dass er unterhalb der drei über das Spielfeld gespannten Leinen hindurchgeht. Wenn der Ball innerhalb des Spielfeldes eine Leine berührt oder über eine Leine springt, so gilt dies als Regelverstoss und der Werfer wird bestraft.

Wenn der Ball ausserhalb des Spielfeldes den Boden berührt, ist der Wurf ungültig (Ballverlust).

 

4.3.2. Berechtigte Spieler:

Jeder auf dem Spielfeld anwesende Spieler darf den Ball werfen.

 

4.3.3. Vierter Wurf:

Ein Spieler darf nur drei Würfe hintereinander tätigen. Ein Vierter oder jeder weitere Wurf in ununterbrochener Reihenfolge gilt als Regelverstoss und der Spieler wird bestraft.

Aufeinander folgende Würfe werden über die Halbzeit hinaus und bei Strafwurfsituationen weitergezählt.

 

4.3.4. Übertreten:

Wenn ein Spieler beim Werfen die Tor- oder Seitenlinie mit dem ganzen Fuss übertritt, ist der Wurf ungültig. Vor dem Werfen darf der Spieler hinter die Torlinie oder ausserhalb der Seitenlinie zum Zweck der Orientierung treten.

 

4.3.5. Berühren der Leinen:

Berührt ein Spieler eine Leine, aus welchem Grund auch immer, so gilt dies als Regelverstoss und der Spieler wird bestraft.

 

4.3.6. Ruhender Ball:

Kommt der Ball während des Angriffsspieles zum Stillstand (ruhender Ball) oder gerät der Ball während des Werfens ausser Kontrolle des Spielers, so gilt dies als Ballverlust.

 

4.3.7. Wurf vor Freigabe des Spieles:

Wirft ein Spieler den Ball, bevor das Spiel freigegeben wird, ist der Wurf ungültig und es tritt Ballverlust ein. Dieser Wurf wird als Wurf protokolliert.

 

Weiter: 4.4. Das Verteidigungsspiel

Zurück: 4.2. Wahl; Bekanntgabe der Mannschaftsangehörigen