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Unsportliches Verhalten ist vom Schiedsrichter zu ahnden. Bei erstmaligem Vorkommen kann der Schiedsrichter den Spieler verwarnen.
Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob und wann ein Strafwurf (oder ein Penalty) zu verhängen ist. Bei jedem weiteren unsportlichen Verhalten ist ein Strafwurf (oder ein Penalty) zu verhängen. Unsportliches Verhalten kann zum Ausschluss vom Spiel, zum Verweis aus der Halle und/oder zum Ausschluss vom weiteren Bewerb führen, wenn dies der Schiedsrichter für erforderlich erachtet.
Ein ausgeschlossener Spieler darf durch einen Ersatzspieler ersetzt werden; dies wird als Auswechslung gewertet.
Unter unsportlichem Verhalten versteht man insbesondere:
Fluchen, Wutausbrüche, obszöne Gebärden, Beleidigung des Schiedsrichters, regelwidriges Betreuen, unerlaubtes Korrigieren der Brille, Beeinträchtigung des Gegners durch Erzeugung unnötiger oder störender Geräusche, offensichtliche Verzögerung des Spieles (auch innerhalb der Acht-Sekundenregel) u.a.m.
Unsportliches Verhalten kann alle Anwesenden betreffen:
Spieler, Mannschaftsangehörige, Zuschauer.
a) Spielfeldstrafe:
Unsportliches Verhalten eines Spielers auf dem Spielfeld wird mit einer Verwarnung oder einem Strafwurf bestraft.
b) Bankstrafe:
Unsportliches Verhalten eines Mannschaftsangehörigen wird mit einem Penalty bestraft. Dieser Penalty ist immer ein zusätzlicher Penalty.
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