Traktandenliste

Antrag

Im Verlaufe des Jahres haben nun alle Schiedsrichter und Funktionäre die neue einheitliche Ausrüstung erhalten. Mit Stolz dürfen wir auf eine repräsentative Ausrüstung blicken.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Druck der Ausrüstung ist den Verantwortlichen der STBV ein gravierender Fehler unterlaufen: Ein Missverständnis mit Exponenten des Schweiz. Blindenverbandes, Bern hat dazu geführt, dass nicht vom selben gesprochen und vermeintlich eine Einigung erzielt wurde.

Nach Ausführung des Projektes musste dieser kapitale Fehler festgestellt werden.

Der Vorstand der STBV zieht daraus verschiedene Konsequenzen:

  1. Es werden inskünftig keine mündlichen Geschäfte mit finanzieller Tragweite von mehr als 200 Franken geschlossen
  2. Jeder Vertrag seitens der STBV bedarf inskünftig zwei Unterschriften
Wir sind überzeugt, mit diesen Massnahmen keine Wiederholung eines solchen Missverständnisses zu erleben.

Der Vorstand der STBV stellt an die Delegiertenversammlung folgenden Antrag:

Die Restkosten der Bekleidung für die Funktionäre sei als Nachtrag zur Jahresrechnung 2001 zu übernehmen. Der Restbetrag der Kosten für die Bekleidung beträgt CHF 2.600.

Bottighofen, 15.01.2002