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3. Infrastruktur, Einrichtungen

 

a) 2 Turnhallen:

  • akustisch voneinander getrennt
  • Abmessungen: mindestens 11 x 20 m.
  • Zuschauerplätze, Aufenthaltsräume und parallel laufende Rahmenveranstaltungen dürfen den Spielbetrieb weder stören noch beeinträchtigen.
  • b) Halleneinrichtungen:

  • 2 Tische (Protokollführer und Zeitnehmertische)
  • 4 Stühle (Protokollführer und Zeitnehmer)
  • 4 Langbänke (Spielerbänke)
  • c) Spielfeldmaterial (Tore, Matten usw), Bälle, Protokolle usw. werden zur Verfügung gestellt.

    d) Örtlichkeiten zur Verpflegung während des Turniers

    e) Räumlichkeiten für das Rechenbüro und Sitzungen

     

    Weiter: 4. Verpflegung/Unterkunft

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